Konzernmeldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz: Anforderungen, Vorteile und Kosten

Die Einrichtung einer Konzernmeldestelle ist ein zentraler Baustein zur Einhaltung des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Das HinSchG erlaubt Konzernen gemäß § 14 HinSchG, eine zentrale Meldestelle für alle verbundenen Unternehmen einzurichten. Die zentrale Konzernmeldestelle kann alle Einheiten eines Konzerns abdecken. Hierzu ist erforderlich, dass alle Tochterunternehmen den Hinweisgebenden den Zugang zur Meldestelle ermöglichen.

Vorteile einer Konzernmeldestelle

  1. Rechtskonforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
    • Mit einer zentralen Meldestelle erfüllen Konzerne alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in Bezug auf Vertraulichkeit, Rückmeldungen und Dokumentation.
    • Eine zentrale Stelle reduziert das Risiko von Bußgeldern und Reputationsschäden.
  2. Effizienz und Einheitlichkeit
    • Eine Konzernmeldestelle sorgt für einheitliche Prozesse und Standards in allen verbundenen Unternehmen.
    • Die zentralisierte Bearbeitung verringert Doppelaufwand und fördert eine konsistente Compliance-Kultur.
  3. Vertrauen durch Vertraulichkeit
    • Eine professionell organisierte und anwaltlich betreute Meldestelle gibt Mitarbeitenden Sicherheit, Hinweise ohne Angst vor Repressalien abgeben zu können.
  4. Erweiterung bestehender Compliance-Strukturen
    • Die Konzernmeldestelle ergänzt bestehende Systeme in den Bereichen Datenschutz, Antikorruption und Arbeitsschutz, indem sie Missstände frühzeitig sichtbar macht und Maßnahmen einleitet.

Die Einrichtung einer Konzernmeldestelle bietet also nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Vorteile:

Besondere Regelungen für kleine Tochterunternehmen

Tochterunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind von der Pflicht zur Einrichtung einer eigenen Meldestelle befreit. Sie können aber über die zentrale Konzernmeldestelle mit abgedeckt werden.

Unsere Preisstruktur für Konzernmeldestellen

Die Kosten für unsere anwaltlich betreuten Konzernmeldestellen sind transparent und berücksichtigen die Größe und Struktur Ihres Konzerns. Besonderes Augenmerk legen wir auf eine faire Abrechnung, die kleine Unternehmen innerhalb des Konzerns einbezieht, ohne unnötige Mehrkosten zu verursachen.

Grundprinzipien der Preisgestaltung

  1. Kosten pro Unternehmen:
    • Für jede Konzerneinheit mit 50 oder mehr Mitarbeitenden wird ein separater Betrag berechnet, so als ob das Unternehmen unabhängig vom Konzern uns beauftragen würde.
  2. Zusammenfassung kleiner Einheiten:
    • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden werden pro Land zusammengefasst, und der Preis wird basierend auf der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden berechnet. Denn eigentlich bräuchten die einzelnen Unternehmen ja gesetzlich keine eigene interne Meldestelle.
  3. Länderspezifische Abrechnung:
    • Für Konzerne mit kleinen Einheiten in mehreren Ländern erfolgt die Zusammenrechnung jeweils pro Land.

Beispiel 1: Nationaler Konzern

Ein Konzern in Deutschland mit einer Muttergesellschaft (120 Mitarbeitende), einer Tochter mit 70 Mitarbeitenden und zwei kleinen Töchtern (40 und 15 Mitarbeitende) würde wie folgt abgerechnet:

  • Muttergesellschaft: Voller Satz.
  • Tochter mit 70 Mitarbeitenden: Voller Satz.
  • Kleine Töchter (40 + 15 Mitarbeitende): Zusammengefasst und gemeinsam berechnet.

Beispiel 2: Internationaler Konzern (DACH-Region)

Ein internationaler Konzern mit einer deutschen Muttergesellschaft (250 Mitarbeitende), einer Tochter in Österreich (30 Mitarbeitende) und zwei Töchtern in der Schweiz (45 und 10 Mitarbeitende):

  • Deutschland: Muttergesellschaft als große Einheit, kleine Tochter ohne separate Abrechnung.
  • Österreich: Tochter mit 30 Mitarbeitenden wird einzeln berechnet.
  • Schweiz: Beide Töchter (gesamt 55 Mitarbeitende) werden zusammengefasst. (Dort gelten die Preise, wie diese auf anwaltliche-meldestelle.ch kommuniziert sind, die durch die etwas abweichende Struktur von den deutschen Preisen abweichen).

Vorteile unserer Preisstruktur

  • Flexibilität: Individuelle Anpassung an die Konzernstruktur.
  • Fairness: Kleine Unternehmen werden nicht separat belastet, sondern im Gesamtkontext berücksichtigt.
  • Transparenz: Klare und nachvollziehbare Abrechnung für jedes Land und jede Einheit.

Nur eingeschränkte Verfügbarkeit außerhalb der DACH-Region

Da wir originär via anwaltliche-meldestelle.de, anwaltliche-meldestelle.at und anwaltliche-meldestelle.ch unsere Dienstleistungen nur in diesen Ländern ausdrücklich anbieten, gibt es bei Konzernen, welche außerhalb der DACH-Region agieren eine Einschränkung. Wir können nämlich insbesondere mündliche Hinweise nur in deutscher und englischer Sprache bearbeiten. In den über die DACH-Region hinausgehenden Ländern ist die Whistleblower-Richtlinie der EU jedoch grundsätzlich so umgesetzt, dass die Unternehmen, welche auf Grund von 50 Beschäftigten oder mehr verpflichtet sind eine interne Meldestelle anzubieten, die Meldung auch in der Landessprache gesetzmäßig bearbeiten können müssen. Dies können wir außerhalb der DACH-Region derzeit jedoch nicht bewerkstelligen. Die Konsequenz hieraus ist, dass wir außerhalb der DACH-Region nur dann als interne Meldestelle für Unternehmen zur Verfügung stehen, wenn es sich dort um Tochterunternehmen handelt, welche keine eigene Verpflichtung haben (weil unter 50 Beschäftigten) und die jeweilige Konzern-Compliance dies zulässt, wenn die Hinweise nur in deutsch und englisch bearbeitet werden könne.

Jetzt mit Ihrer Konzernmeldestelle starten

Zögern Sie nicht für Ihren Konzern eine Anfrage zu stellen, damit wir als Ihre Konzernmeldestelle agieren können. Einfach in dem Anfrageformular die entsprechenden Angaben zu Ihrem Konzern (aufgeteilt nach Tochterunternehmen und deren Sitz und Beschäftigtenzahl) eintragen und Sie erhalten von uns ein Angebot.