Die Kosten für Ihr Unternehmen (also unser Preis) setzen sich aus einem Grundpreis und einer Fallpauschale zusammen.
Grundpreis
Bei den Preisen orientieren wir uns zunächst an der Arbeitnehmerzahl Ihres Unternehmens, wobei jeder Kopf zählt. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer genauso viel zahlt wie ein Minijobber.
Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern zahlen jährlich für unsere anwaltliche Meldestelle lediglich die Grundgebühr von 250 EUR zzgl. USt. (Ja, wir wissen, dass Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern gar keine Meldestelle einrichten müssen. Aber es gibt möglicherweise Unternehmen, die dies zur Steigerung ihrer Reputation nutzen möchten.)
Für jede weitere angefangene Gruppe von 50 Arbeitnehmern wird ein jährlicher Zuschlag von 50 EUR zzgl. USt. berechnet.
Die Preisstruktur des Grundpreises sieht also folgendermaßen aus:
- Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern: 250 EUR zzgl. USt.
- Unternehmen mit 51 bis 100 Arbeitnehmern: 300 EUR zzgl. USt.
- Unternehmen mit 101 bis 150 Arbeitnehmern: 350 EUR zzgl. USt.
- Unternehmen mit 151 bis 200 Arbeitnehmern: 400 EUR zzgl. USt.
- Unternehmen mit 201 bis 250 Arbeitnehmern: 450 EUR zzgl. USt.
- Unternehmen mit 251 bis 300 Arbeitnehmern: 500 EUR zzgl. USt.
… und so weiter.
Teilen Sie uns einfach bei der Angebotsanfrage den aktuellen Stand Ihrer Arbeitnehmer mit, und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot mit dem für Sie geltenden Betrag. Da es sich um Jahresbeiträge handelt, erfolgt keine Nachberechnung oder Gutschrift bei Änderungen Ihrer Arbeitnehmerzahl während des Jahres (unabhängig davon, ob sie steigt oder fällt). Im folgenden Jahr würden wir dann wieder die aktuelle Arbeitnehmerzahl berücksichtigen.
Fallpauschale
Zusätzlich sollen natürlich Unternehmen, die so einwandfrei arbeiten, dass es niemals einen Hinweis geben kann, weil es einfach nichts gibt, was potenziell gemeldet werden könnte, maximal entlastet werden. Daher ist die zweite Preiskomponente eine „Fallpauschale“.
Für jeden Hinweis, den wir in Bezug auf Ihr Unternehmen erhalten, berechnen wir eine Fallpauschale von 25 EUR zzgl. 19% USt. Die Abrechnung der Fallpauschalen erfolgt regelmäßig monatlich und ist unabhängig vom Grundpreis oder dessen Höhe. Damit soll zumindest ein Teil des Aufwands pro Fall abgedeckt werden.
Klingt dies nach einem fairen Angebot?
Dann treten Sie einfach mit uns in Kontakt, indem Sie eine E-Mail an mail@matutis.de senden. Teilen Sie uns die aktuelle Anzahl Ihrer Arbeitnehmer mit und bitten Sie uns um ein Angebot, damit unsere Kanzlei Ihre interne anwaltliche Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz werden kann.