Warum ist unsere Kanzlei die beste Wahl für eine effiziente und rechtssichere interne Meldestelle?

Warum ist unsere Kanzlei die beste Wahl für Ihre interne Meldestelle?

Kompetenz und Vertrauen

Wenn es darum geht, eine interne Meldestelle einzurichten, die unkompliziert und rechtssicher funktioniert, sind wir der ideale Partner für Ihr Unternehmen/Ihre Körperschaft.

Warum sollten Sie uns wählen?

1. Fachkompetenz: Als Anwaltskanzlei verfügen wir über fundiertes Fachwissen im Bereich des HinSchG und darüber hinaus sind wir auch als externe Datenschutzbeauftragte mit allen Themen rund um die DSGVO vertraut. Darüber hinaus ist RA Matutis als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz auch besonders im Bereich des „Know-How-Schutzes“ qualifiziert. Wir verstehen die rechtlichen Anforderungen und die komplexen Aspekte des Hinweisgeberschutzes. Wir stellen sicher, dass Ihre Meldestelle rechtssicher eingerichtet und betrieben wird, um potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. Wenn Sie hier lediglich ein Hinweisgebersystem (z.B. Software-as-a-Service) in Ihrem Unternehmen installieren, dann müssten Sie zusätzlich auch entsprechende eigene Fachkompeztenz bei Ihren Mitarbeitern herstellen.

2. Vertraulichkeit und Datenschutz: Vertraulichkeit ist von größter Bedeutung, insbesondere wenn es um den Schutz von Hinweisgebern und sensiblen Informationen aber auch Geschäftsgeheimnissen und Unternehmens-Know-How geht. Als Anwälte unterliegen wir der besonderen anwaltlichen Schweigepflicht, welche auch gegenüber Auskunftsansprüchen von staatlicher Seite deutlich mehr Schutz bietet. Wenn Sie die interne Meldestelle innerhalb Ihrer Organisation selbst betreiben würden, müssten Sie dies umständlich sicherstellen (z.B. dürfte Ihre eigene IT-Abteilung nicht feststellen können, von welcher IP ein entsprechender Hinweis gegeben wurde). Ihre sensiblen Informationen und entsprechende Hinweise Ihrer Beschäftigten sind bei uns in sicheren Händen, gewährleistet durch unsere Erfahrung in der vertraulichen Behandlung sensibler Daten und auch durch die Tatsache, dass unsere Anwaltsinfrastruktur nicht mit der IT Ihres Unternehmens verbunden ist. Durch die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter sind wir darüber auch mit der DSGVO bestens vertraut und gewährleisten eine umfassende Datenschutzkonformität

3. Effizienz und zeitnahe Reaktion: Mit einer kontinuierlich während der Kanzleiöffnungszeiten besetzten Meldestelle können wir schnell und professionell auf eingehende Hinweise reagieren. Die verpflichtenden Fristen des § 17 HinSchG (7 Tage für die Eingangsbestätigung und 3 Monate für die Rückmeldung gegenüber dem Hinweisgeber) werden von uns selbstverständlich gewahrt und überwacht. Wir bearbeiten eingehende Hinweise gründlich, professionell und vor allem persönlich (also nicht nur Software, sondern echte Menschen) um mögliche Missstände zeitnah zu identifizieren und zu adressieren. Wir bieten den Hinweisgebern unterschiedliches Meldewege an und prüfen innerhalb der ersten Frist von 7 Tagen bereits, ob es sich um einen Hinweis handelt, welcher unter das HinSchG fällt. Durch uns betreiben Sie Ihre Meldestelle effizient und ausgelagert und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

4. Kostenersparnis und Ressourcenentlastung: Durch die Beauftragung unserer Kanzlei sparen Sie Kosten und entlasten Ihre internen Ressourcen. Die Konditionen unseres Dienstes finden Sie unter https://anwaltliche-meldestelle.de/preise/. Wenn Ihre Organisation gesetzestreu handelt, fallen außer dem günstigen jährlichen Grundbetrag keine weiteren Kosten an. Verzichten Sie auf zusätzliches Personal oder die Abstellung von Mitarbeitern und nutzen Sie stattdessen unsere spezialisierten Dienstleistungen.

5. Rechtliche Sicherheit: Wir führen als Anwaltskanzlei eine gründliche rechtliche Prüfung der Hinweise durch, sodass Sie rechtlich fundierte Maßnahmen ergreifen können. Wir sind also nicht nur ein „Briefkasten“ für Hinweise, sondern prüfen diese auch entsprechend daraufhin, ob die gemeldeten Hinweise unter den Katalog des § 2 HinSchG fallen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Hinweise nicht „gezählt“, aber dennoch natürlich an Sie weitergegeben, damit Sie ggf. nicht gesetzlich vorgegebene aber denn sinnvolle Schritte einleiten können, damit Ihre Organisation besser wird. Diese juristische Prüfung müssten Sie, wenn Sie lediglich ein softwaretechnisches Hinweisgebermeldesystem installiert hätten, selbst bewerkstelligen und in Zweifelsfällen dann sowieso wieder extern an Ihre Hausanwaltskanzlei vergeben.

Fazit

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihre Compliance-Anforderungen zu erfüllen und Hinweisgeber sowie Ihre sensiblen Informationen zu schützen. Profitieren Sie von unserem unkomplizierten Service und entscheiden Sie sich für unsere Kanzlei als Ihre interne Meldestelle!

Gern erstellen wir Ihnen das für Ihr Unternehmen passende Angebot.

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