Es ist nicht erforderlich einen Ombudsmann oder gar Rechtsanwalt als Meldestelle zu nutzen, aber es gibt sehr gute Gründe, die dafür sprechen, eine Kanzlei mit der Funktion einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu beauftragen. Und spätestens unser transparentes Preismodell dürfte dann unsere Kanzlei die erste Wahl sein lassen.
- Expertise und Rechtssicherheit: Eine Anwaltskanzlei, die sich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz auskennt, kann Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung bieten. Sie verfügt über das erforderliche Fachwissen, um sicherzustellen, dass Ihre Meldestelle rechtssicher eingerichtet und betrieben wird. Dies kann dazu beitragen, potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.
- Vertraulichkeit und Datenschutz: Die vertrauliche Behandlung der Hinweise und der Schutz der Hinweisgeber sind entscheidend. Anwaltskanzleien unterliegen der Schweigepflicht und haben Erfahrung im Umgang mit sensiblen Informationen. Indem Sie eine Kanzlei als Meldestelle beauftragen, können Sie sicherstellen, dass die Vertraulichkeit gewahrt wird und dass die Hinweise in sicheren Händen sind.
- Professioneller Umgang mit Hinweisen: Eine Kanzlei kann eine strukturierte und professionelle Vorgehensweise bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen gewährleisten. Dies umfasst die Überprüfung, ob ein Hinweis unter den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, die Einhaltung der relevanten Fristen und die Kommunikation mit dem Hinweisgeber. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Analyse und Bewertung der Hinweise helfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten.
- Entlastung des eigenen Personals: Indem Sie die Funktion der Meldestelle an eine externe Kanzlei auslagern, entlasten Sie Ihr eigenes Personal von dieser Aufgabe. Dies kann insbesondere für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung oder mit begrenzten Ressourcen vorteilhaft sein. Die Kanzlei kann die Meldestelle effizient betreiben und Ihnen die Gewissheit geben, dass diese wichtige Aufgabe in professionellen Händen liegt.
Aus unserer Sicht spricht daher deutlich mehr dafür, dass wir als Kanzlei Ihre „interne“ Meldestelle werden, als dass Sie in Ihrem Unternehmen einen verschwiegenen Mitarbeiter abstellen u