Hinweis geben

Sie wollen einen Hinweis entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben?

Wichtiger Hinweis vorab:

    1. Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.

    2. Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.

    Trifft vorstehendes zu? Dann nutzen Sie gerne untenstehendes Formular.

    Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs bearbeitet und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir können nur die Vertraulichkeit in unserer Sphäre sicherstellen, bitte stellen Sie sicher, dass die Hardware und Software, welche Sie für eine entsprechende Meldung nutzen, dem Vertraulichkeitsbedürfnis Ihrerseits gerecht wird (z.B. Cache-Löschung, Nutzung eines besonders verschlüsselten Browsers wie z.B. https://www.torproject.org/de/, nicht den Arbeitsplatzrechner …).

    Alternativ zu diesem untenstehenden Formular (welches wir bevorzugt zu nutzen bitten), können Sie natürlich auch einfach per E-Mail (hinweis@anwaltliche-meldestelle.de), Telefon (0331 813284-73) oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis an unsere Kanzlei weitergeben.








      Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten und Hinweise werden nur genutzt um Ihre Anfrage bzw. Ihren Hinweis gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz zu bearbeiten und selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

      Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist, dass das Unternehmen bzw. der Beschäftigungsgeber, mit dem Ihr Hinweis zusammenhängt, unsere Kanzlei als interne Meldestelle beauftragt hat.

      Hinweise, die nicht im Zusammenhang mit einem Unternehmen bzw. Beschäftigungsgeber stehen, bei dem wir als anwaltliche interne Meldestelle beauftragt sind, können wir nicht entgegennehmen. Solche Hinweise werden daher auch nicht bearbeitet.

      Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz
      Ergänzend zu der hier möglichen Meldung über uns als interne Meldestelle für die vertraglich mit uns verbundenen Unternehmen / Behörden / Körperschaften sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz (BfJ) vor, auf deren Internetseite wird hierzu hiermit verwiesen. -> Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz