Interne Meldestelle selbst betreiben?

Natürlich können Sie auch komplett unternehmensintern eine interne Meldestelle betreiben, dann sind jedoch folgende Punkt sicherzustellen, damit die Meldestelle den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht:

1. Rechtliche Anforderungen kennen

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die spezifischen gesetzlichen Anforderungen des § 1 Abs. 1 HinSchG für die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle kennt und erfüllen kann. Dazu gehört die Erfüllung von Vertraulichkeitsanforderungen, die festen Meldefristen und -verfahren sowie die Gewährleistung des Schutzes der Hinweisgeber vor möglichen Repressalien.

2. Interne Richtlinien und Verfahren entwickeln

Erstellen Sie detaillierte interne Richtlinien und Verfahren, die den gesamten Ablauf von der Entgegennahme von Hinweisen bis zur Bearbeitung und Nachverfolgung abdecken. Dies umfasst auch die Kommunikation mit den Hinweisgebern und die Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn ein Hinweis als berechtigt erachtet wird. Die Richtlinien und Verfahren sollten in Übereinstimmung mit den §§ 2 bis 15 HinSchG stehen.

3. Qualifiziertes Personal

Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter, die in der Meldestelle arbeiten, über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um effektiv mit sensiblen Informationen und komplexen ethischen Fragen umzugehen. Schulungen können erforderlich sein, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Die Meldestelle sollte von unabhängigen Mitarbeitern geführt werden, die nicht in die Unternehmensführung eingebunden sind. Dies ist in § 15 Abs. 1 HinSchG festgelegt.

4. Vertraulichkeit sicherstellen

Die Vertraulichkeit ist von entscheidender Bedeutung. Die Identität der Hinweisgeber und die Inhalte ihrer Meldungen müssen streng vertraulich behandelt werden. §§ 8 und 9 HinSchG geben einen engen Rahmen vor, innerhalb dessen diese Vertraulichkeit gewahrt bleibt und ggf. dennoch die Identität des Hinweisgebers weitergegeben werden darf.

5. Kommunikation und Bewusstsein schaffen

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Existenz der Meldestelle und wie sie sie nutzen können. Dies kann Schulungen, Informationsmaterialien und klare Kommunikationswege einschließen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich sicher fühlen, Meldungen zu machen. § 16 HinSchG schreibt vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter über das Hinweisgeberschutzgesetz und die Meldestelle informieren müssen.

6. Mögliche Konflikte berücksichtigen

Prüfen Sie, ob es potenzielle Interessenkonflikte gibt, die die Integrität der Meldestelle beeinträchtigen könnten. Personen in Schlüsselpositionen sollten nicht für die Meldestelle zuständig sein, um Konflikte zu vermeiden.

7. Berichterstattung und Dokumentation

Entwickeln Sie ein solides System zur Berichterstattung und Dokumentation von eingegangenen Hinweisen und deren Bearbeitung. Dies ist nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wichtig, sondern ermöglicht auch eine Überprüfung und Verbesserung der Prozesse. § 17 HinSchG schreibt vor, dass Unternehmen ein angemessenes Dokumentationssystem für Hinweise einrichten müssen.

8. Unabhängigkeit wahren

Stellen Sie sicher, dass die Meldestelle unabhängig agiert und nicht durch Interessen oder Vorgaben anderer Abteilungen oder Führungskräfte beeinflusst wird. Dies gewährleistet die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Meldestelle.

9. Ressourcen bereitstellen

Sorgen Sie dafür, dass ausreichende Ressourcen, sowohl finanziell als auch personell, für den Betrieb der Meldestelle zur Verfügung stehen. Dies umfasst Budgets für Schulungen, Technologie und die Mitarbeiter, die in der Meldestelle arbeiten. § 18 HinSchG schreibt vor, dass Unternehmen die Meldestelle mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten müssen.

10. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Die Meldestelle sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ändern sich die Unternehmensstrukturen oder die gesetzlichen Vorgaben, müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, um die Effektivität der Meldestelle zu gewährleisten. Periodische Audits können dabei hilfreich sein.

    Fazit

    Sie können in Ihrem Unternehmen selbstverständlich mit eigenem Personal und eigenen Ressourcen eine interne Meldestelle installieren und unterhalten. Aber sind Sie sicher, dass dies den Aufwand lohnt, und dass diese interne Meldestelle auch wirklich den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht und vor allem auch die Vertraulichkeit sicherstellen kann?

    Wir denken, dass die Zurhilfenahme unserer Kanzlei als Ihre internen Meldestelle, statt alles unternehmensintern lösen zu wollen, hier die kostengünstigere, einfachere und vorallem vertraulichere Alternative ist.