Was kostet es die anwaltliche Meldestelle unserer Kanzlei zu nutzen?

Die Kosten für Ihr Unternehmen / Ihre Körperschaft (also unser Preis) besteht lediglich aus einem jährlichen Pauschalpreis. Da wir aus unserer Erfahrung seit Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes gut kalkulieren können, wieviele Meldung pro tausend Mitarbeiter durchschnittlich eingehen, verzichten wir sei 2025 auf eine zusätzlich Fallpauschale, Stundenabrechnungen oder sonstige Aufwandsberechnung. Hierdurch machen wir die Kalkulation für Ihr Unternehmen ganz einfach.

Wir orienteiren uns einfach an der Beschäftigtenzahl Ihres Unternehmens / Ihrer Körperschaft, wobei jeder Kopf zählt. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer, Behördenleiter genauso viel zählt wie ein Minijobber.

Unternehmen / Körperschaften mit bis zu 100 Beschäftigten zahlen jährlich für unsere anwaltliche Meldestelle als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz lediglich die Pauschalgebühr von 300 EUR zzgl. USt.

Für jede weitere angefangene Gruppe von 50 Beschäftigten wird ein jährlicher Zuschlag von 100 EUR zzgl. USt. berechnet.

Die Preisstruktur des Grundpreises sieht also folgendermaßen aus:

      • bis zu 100 Beschäftigte: jährlich 300 EUR zzgl. USt.
      • 101 bis 150 Beschäftigte: jährlich 400 EUR zzgl. USt.
      • 151 bis 200 Beschäftigte: jährlich 500 EUR zzgl. USt.
      • 201 bis 250 Beschäftigte: jährlich 600 EUR zzgl. USt.

    … und so weiter. Also einfach zu berechnen.

    Ab 1.001 Beschäftigte flacht die Steigerung dann etwas ab, so dass dann erst ab weiterer angefangener Gruppe von 100 Beschäftigten ein jährlicher Zuschlag von 100 EUR zzgl. USt. berechnet wird.

    Zu kompliziert? Dann können Sie den für Ihre Unternehmensgröße / Körperschaftsgröße geltenden Betrag einfach hier berechnen:

    Teilen Sie uns einfach bei der Angebotsanfrage den aktuellen Stand Ihrer Arbeitnehmer mit, und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot mit dem für Sie geltenden Betrag. Da es sich um Jahresbeiträge handelt, erfolgt keine Nachberechnung oder Gutschrift bei Änderungen Ihrer Arbeitnehmerzahl während des Jahres (unabhängig davon, ob sie steigt oder fällt). Im folgenden Jahr würden wir dann wieder die aktuelle Arbeitnehmerzahl berücksichtigen.

    Wenn die Preise Ihnen zu günstige erscheinen, dann Bedenken Sie, dass wir hier als Anwaltskanzlei mit vertraulichen Anfragen täglich zu tun haben und deswegen diese Tätigkeit bei uns entspannt und DSGVO-konform in den Kanzleialltag integriert werden kann.

    Dennoch enthalten diese Gebühren nicht die weitergehende Rechtsberatung in Bezug auf die dann gemeldeten Verstöße. Diese sollten Sie durch interne Abteilungen oder Ihren Haus- und Hofanwalt abarbeiten lassen. Soweit wir Ihnen hier zur Seite stehen sollen (was wir wegen der Vertrauensstellung gegenüber dem Hinweisgeber eher ablehen würden), dann würde dies gesondert berechnet werden.

    Durch den Pauschalpreis sind aber sämtliche vom Hinweisgeberschutzgesetz geforderten Tätigkeiten der internen Meldestelle abgedeckt.